Interview – Kükenschreddern: “Wenn etwas unethisch ist, muss man aufhören. Sofort”
Katharina Kuntze
Das Schreddern von männlichen Küken ist weiterhin erlaubt. Warum das unser Verständnis von Tierschutz entlarvt, erklärt eine Bremer Professorin für Tierethik.
Das Bundesverwaltungsgericht hat beschlossen: Männliche Küken dürfen vorerst weiter geschreddert werden. Aber nur bis eine Methode auf dem Markt ist, die schon vor dem Schlüpfen verrät, welches Geschlecht das Küken hat. Der Beschluss wird besonders in der Landwirtschaft begrüßt. Denn für die Mast sind männliche Küken unbrauchbar: Zu wenig Brustfleisch und keine Eierproduktion. Außerdem ist das Schreddern der Küken schnell und günstig.
Tierschützer protestieren schon lange gegen dieses Tötungsverfahren. Viele argumentieren mit dem Tierschutzgesetz:
„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ (Tierschutzgesetz §1)
Wie kann es also sein, dass Küken und auch andere Tiere täglich getötet, misshandelt und ausgenutzt werden, für die Interessen der Menschen? Das erklärt die Bremer Tierethikforscherin Prof. Dr. Dagmar Borchers im Interview. …
buten un binnen – 14.06.2019
www.butenunbinnen.de/nachricht…
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Kükentötung: Kommentar zum Urteil
Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. – Newsletter Nr. 07/19 vom 14. Juni 2019
INHALT:
• Urteil: Kükentötung bleibt vorerst legal
• Workshop zum Ausstieg aus dem Tierversuch
• Skandalös: Saarland bremst Tierschutz-Verbandsklage aus
• Gutes Signal: Englische Versuchstierzucht schließt
• Hörtipp: Die Affen von Tübingen
• Kanada verbietet Haltung von Walen in Gefangenschaft
• EU-Wahl: Tierschutzparteien gewinnen drei Sitze
• Zirkus ersetzt Tiere durch Hologramme
• Termine
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Lesen Sie bitte den vollständigen Newsletter online unter:
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Menschen für Tierrechte (14.06.2019; 16:21 Uhr)
newsletter@tierrechte.de
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Internationaler Tag gegen Tiertransporte: Die Tiere leiden weiter
Am heutigen 14. Juni findet der Internationale Tag gegen Tiertransporte statt – weltweit nehmen Tierschützer_innen an Protesten teil. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) schließt sich in mehreren Bundesländern an.
Rund 300 Millionen Tiere – inklusive Fischen und Bienen – werden jährlich innerhalb der EU mittels Langstreckentransporten befördert. Solche Transporte dauern mehr als 8 Stunden, um als „Lange Beförderungen“ zu gelten – in der Realität wird hingegen fast immer die maximale Transportzeit ausgereizt. Für Rinder und Schafe sind das 29 Stunden am Stück, für Schweine 24 Stunden und für kleine Milchkälber sind es 19 Stunden auf der Straße. …
VOL.AT – Vorarlberg Online – 14.06.2019; 15:48 Uhr
Internationaler Tag gegen Tiertransporte: Die Tiere leiden weiter
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Leserbriefe: Küken schreddern ist abartig
Küken-Töten bleibt vorerst erlaubt; Titelseite, Marcus Mäckler: Ein Urteil gegen die Billig-Logik; Kommentar 14. Juni
Das Küken-Urteil ist abartig: Es gibt keinen vernünftigen Grund, Küken zu schreddern oder zu vergasen. Gier und wirtschaftlicher Profit haben nichts mit Vernunft zu tun. Bei diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts drängt sich der Verdacht eines abhängigen Urteils zugunsten der Industrie auf. Ein sofortiges Verbot der Tierquälerei ist geboten! Wir brauchen Politiker, die eindeutige Gesetze zum Schutz der Natur und aller Lebewesen schaffen! …
Merkur.de – 14.06.2019; 17:24 Uhr
www.merkur.de/lokales/leserbri…
Siehe auch:
Ursula Heinen-Esser: „Das Urteil ist dennoch ein Durchbruch für den Tierschutz“
www.pfaelzischer-merkur.de/wel…
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Presseerklärung zum Urteil des BVwG Kükentöten 1
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie höflich um Beachtung und Veröffentlichung der beigefügten Pressemitteilung der Tierschutzbeauftragten der Länder zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bzgl. des Kükentötens am 13.06.2019.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Maiken Mondon
Tierärztin & Kommunikationswissenschaftlerin B.A.
in Weiterbildung zur Fachtierärztin für Tierschutz
– Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten –
LTB FTW
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Senatsverwaltung für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin
Tel: + 49 30 9013 – 3256
Fax: + 49 30 9013 – 2000
maiken.mondon@senjustva.berlin…
Wirtschaftliches Interesse kein vernünftiger Grund für Kükentöten – Ein salomonisches Urteil?
Die Tierschutzbeauftragten der Länder begrüßen die klare Aussage, in dem am 13. 6. 2019 ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Tötung männlicher Eintagsküken aus Legelinien, dass ein wirtschaftliches Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen für sich genommen kein vernünftiger Grund i. S. v. § 1 Satz 2 TierSchG für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien ist.
Auch die Aufwertung des Staatsziels Tierschutz durch das BVerwG und die Feststellung, dass Abwägungen, die vor Inkrafttreten dieser Staatszielbestimmung zu Lasten des Tierschutzes vorgenommen worden sind, u. U. heute mit anderem Ergebnis vorgenommen werden müssen, wird in der Presseerklärung des BVerwG klargestellt: „Im Licht des im Jahr 2002 in das Grundgesetz aufgenommenen Staatsziels Tierschutz beruht das Töten der männlichen Küken für sich betrachtet nach heutigen Wertvorstellungen nicht mehr auf einem vernünftigen Grund. Die Belange des Tierschutzes wiegen schwerer als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe, aus Zuchtlinien mit hoher Legeleistung nur weibliche Küken zu erhalten.“
Damit einhergehend wird auch der Schutz des Lebens durch die Formulierung „Das Tierschutzgesetz schützt – anders als die Rechtsordnungen der meisten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – nicht nur das Wohlbefinden des Tieres, sondern auch sein Leben schlechthin“ hervorgehoben.
Das BVerwG-Urteil stellt damit eine deutliche Verbesserung der rechtlichen Situation des Tierschutzes dar, betonen die Tierschutzbeauftragten der Länder: „Es ist mit dem Grundgedanken des Tierschutzrechtes nicht vereinbar, dass dem Leben eines männlichen Kükens von vornherein jeder Eigenwert abgesprochen wird.“
Als positive Folge des Urteils wird gesehen, dass die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbart hat, das Kükentöten in 2020 zu verbieten, dieses Verbot nun auch tatsächlich gesetzlich umsetzen muss, und zwar nicht erst, wenn die Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei wirtschaftlich oder gar kostenneutral sind, sondern schon dann, wenn auch nur ein einziges dieser Verfahren in den Betrieben eingerichtet werden kann, auch wenn damit für den Brütereibetrieb Mehraufwendungen verbunden sein können.
Kritisch sehen die Landestierschutzbeauftragten die erwähnten Ausnahmen, unter denen weiterhin die Praxis des Kükentötens erlaubt sein soll, denn aus deren Sicht wäre es wünschenswert, wenn das Urteil des OVG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des BVerwG an einen anderen Senat des OVG Münster zurückverwiesen worden wäre, der die heute bestehenden Alternativen zu berücksichtigen und abzuwägen hätte.
Auch die Früherkennung des Geschlechts im Ei kann eigentlich nur ein Übergang zur Abkehr vom qualgezüchteten Turbohuhn sein, welches unter medikamentöser Fürsorge möglichst lange leistungsfähig gehalten wird und mehr Eier legt als es die Leistungsfähigkeit des Tieres ermöglicht ohne dass das Tier selbst dabei Schaden erleidet. Die Tiere werden damit weiterhin nicht als Lebewesen beachtet, sondern vielmehr als Produktionsware behandelt. Indem die sog. Bruderhahn-Alternative als wirtschaftlich unattraktive und damit nicht zumutbare Übergangsalternative abgelehnt wird, ist eigentlich die zuvor erklärte Aussage, dass wirtschaftliche Gründe kein vernünftiger Grund sein können, widerlegt.
„Dass wir uns andere Methoden vorstellen könnten, mit denen das Problem der auf Höchstleistung und damit qualgezüchteten Tierrassen insgesamt angefasst wird, ist davon nicht berührt – das war leider nicht Gegenstand dieses Verfahrens“ betont die Sprecherin der Landestierschutzbeauftragten Diana Plange (Berlin).
„Wir würden uns wünschen, dass sich immer mehr Verbraucher durch den Griff ins Regal der alternativen Haltungsformen das Staatsziel Tierschutz zu Eigen machen.“
Auch das Urteil des BVwG kann im Nachhinein nur die Rechtmäßigkeit einer streitbefangenen Anordnung feststellen, deren zugrundeliegender Sachverhalt schon durch Gesetze eindeutig normiert ist. Es wäre gestalterische Aufgabe der Politik frühzeitig solchen Fehlentwicklungen entgegen zu wirken.
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Mondon, Maiken (14.06.2019; 14:41 Uhr)
Maiken.Mondon@senjustva.berlin…
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Grüne bringen Resolution gegen Vollspaltenboden Schweinehaltung in burgenländischen Landtag
Rückfragen & Kontakt:
VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
01 929 14 98
medien@vgt.at
vgt.at
Bei einer Pressekonferenz präsentierte LAbg Wolfgang Spitzmüller den Antrag zusammen mit VGT-Obmann Martin Balluch, der aktuelle Fotos aus 3 bgld. Schweinefabriken vorstellte.
Wien (OTS) – Im Burgenland werden momentan 42.000 Schweine gehalten, 45 % davon auf Vollspaltenboden und 28 % auf Stroh. Die Bezirke mit der höchsten Schweineanzahl sind Mattersburg (15.000 Schweine, 60 % Vollspalten, 17,5 % Stroh) und Oberpullendorf (9300 Schweine, 48 % Vollspalten und 31 % Stroh). Aus diesen Bezirken hat der VGT aktuell Fotos und Filme aus 3 Betrieben zugespielt bekommen, die jeweils die Haltung auf Vollspaltenboden zeigen. Zu sehen sind dicht gedrängte Schweinebuchten, völlig verdreckte Böden und Wände, Tiere mit Verletzungen, geschwollenen Gelenken und entzündeten Augen. Die Grünen Burgenland nehmen das nun zum Anlass, um eine Resolution in den Landtag einzubringen, die das Parlament auffordert, ein bundesweites Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung zu erlassen. Der Landtagsabgeordnete Wolfgang Spitzmüller präsentierte diesen Antrag heute in einer Pressekonferenz in Eisenstadt. …
APA OTS (Pressemitteilung) – 14.06.2019; 11:08 Uhr
www.ots.at/presseaussendung/OT…
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Bundesgericht: Kükentöten bleibt vorerst erlaubt
www.ndr.de/nachrichten/nieders…
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst als rechtmäßig bestätigt. Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken weiter töten, urteilten die Richter. Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.
www.quarks.de/umwelt/landwirts…
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Betreff: Bundesgericht: Kükentöten bleibt vorerst erlaubt
Datum: 13.06.2019 10:40
Von: h.stuemges@yahoo.de
An: Simone Forgé s.forge@posteo.de
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Übersandt von:
Martina Patterson (13.06.2019; 20:01 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.de
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VIER PFOTEN ÖSTERREICH – Newsletter vom 13.06.2019
INHALT:
– Fiaker-Forderungen sind dreist und unangemessen
– Etappensieg für die Europäische Bürgerinitiative „End the Cage Age”
– Polizeirazzia fand toten Tiger
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Lesen Sie bitte den vollständigen Newsletter online unter:
info.vier-pfoten.at/u/gm.php?p…
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Gesendet: Donnerstag, 13. Juni 2019 um 14:44 Uhr
Von: “VIER PFOTEN Österreich” newsletter@reply.vier-pfoten.a…
An: pattersonmatpatt@gmx.de
Betreff: Willkommen zu Hause, Rocco 🐻
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Übersandt von:
Martina Patterson (13.06.2019; 17:44 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.de
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Gigantische Abfallhalden, Müllstrudel, verendende Tiere
BUND e.V. – Newsletter vom 13.06.2019
Liebe Frau Patterson,
unser Planet versinkt im Plastik: Es ist im Boden, im Wasser, in der Luft. Doch Müllstrudel im Meer und Abfallhalden gigantischen Ausmaßes sind nur die sichtbarsten Auswirkungen der Plastik-Katastrophe.
Der BUND hat deswegen gemeinsam mit der Heinrich-Böll-Stiftung den “Plastikatlas” ( www.bund.net/service/publikati… ) veröffentlicht, der in 19 Kapiteln einen Überblick und fundiertes Wissen über die Ursachen, die Akteur*innen sowie die Folgen der Plastikkrise bietet.
Viele weitere Themen, die uns am Herzen liegen, z.B. unseren aktuellen Pressekommentar zum Kükenschreddern (www.bund.net/service/presse/pr… – “Nach diesem Urteil wird das Küken-Töten ungehindert weitergehen…”) finden Sie in unserem Newsletter.
Mit besten Grüßen,
Ihr BUND-Online-Team
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Lesen Sie bitte den vollständigen Newsletter online unter:
newsletter.bund.net/ov?mailing…
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Gesendet: Donnerstag, 13. Juni 2019 um 16:46 Uhr
Von: “BUND e.V.” newsletter@bund.net
An: pattersonmatpatt@gmx.de
Betreff: Gigantische Abfallhalden, Müllstrudel, verendende Tiere
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Übersandt von:
Martina Patterson (13.06.2019; 17:37 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.de
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Siehe auch:
Veröffentlichungen von Dr. Helmut F. Kaplan
www.tierrechte-kaplan.org/
AKT – AKTION KONSEQUENTER TIERSCHUTZ (Peter H. Arras):
www.akt-mitweltethik.de/
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 14.06.2019
twitter.com/fellbeisser