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PRESSESPIEGEL (24.02.2021)

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Nach Demo gegen Kälbertransporte aus Baden-Württemberg: Tierschützer schreiben an Kretschmann

von Sebastian Raviol

Sieben Organisationen fordern in einem Offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann und Minister Hauk, die umstrittenen Kälbertransporte aus Baden-Württemberg sofort zu beenden. …

BNN – Badische Neueste Nachrichten – 24.02.2021
bnn.de/nachrichten/baden-wuert…

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Thailand: Affen schuften für die Kokosernte (Video)

Von Rachel Fobar

Bauern in Thailand setzen immer noch Affen als Arbeitskräfte ein, um den internationalen Markt mit Kokosnüssen zu beliefern. Das geht aus neuen Informationen des Asien-Zweiges von People for the Ethical Treatment of Animals (PETA) hervor. …

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National Geographic Deutschland – 24.02.2021; 16:22 Uhr
www.nationalgeographic.de/tier…

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Haustiertrend in der Pandemie: Hunde und Katzen werden immer teurer

AFP

Die Corona-Krise hat bei vielen Menschen den Wunsch nach einem tierischen Begleiter verstärkt. Das zeigt sich auch an den aktuellen Preisen. Wie viel kosten Tiere nun in der Zoohandlung? …

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t-0nline.de – 24.02.2021; 12:46 Uhr
www.t-online.de/leben/familie/…

Siehe auch:

Weltgrößter Zoofachhändler Zajac: “Die Preise für Hunde und Katzen haben sich verdoppelt”
www.tagesspiegel.de/wirtschaft…

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Neu! BÄRENWALD Müritz Newsletter // Neuigkeiten und Informationen rund um das VIER PFOTEN Bärenschutzzentrum

VIER PFOTEN Deutschland – Pressemitteilung vom 24.02.2021

Hamburg/Stuer, 24. Februar 2021 – Der BÄRENWALD Müritz startet mit einem eigenen Newsletter ins Jubiläumsjahr 2021. Der kostenlose Nachrichtendienst informiert einmal im Monat große und kleine Bärenfreunde über die neuesten Nachrichten aus dem VIER PFOTEN Bärenschutzzentrum.

Sind die ersten Bären schon aus der Winterruhe erwacht? Wie geht es eigentlich Rocco, der sich in diesem Winter gar nicht auf die „faule Haut“ gelegt hatte? Newsletter-LeserInnen erhalten jede Menge Informationen rund um die 15 Bären, welche in dem naturbelassenen Wald in Stuer ein neues und sicheres Zuhause gefunden haben.

„Wir berichten über Neuigkeiten, die unsere Bären betreffen und über Spannendes, das gerade in ihrem Bären-Leben passiert. Das kann eine neue selbstgebaute Beschäftigungsmöglichkeit sein oder aber der Besuch des Tierarztes. Der Newsletter gewährt den LeserInnen auch einen Blick hinter unsere Kulissen und zeigt das, was den BÄRENWALD-Besuchern oft verborgen bleibt. Außerdem gibt es Tipps zu unseren nachhaltigen Projekten, zu Veranstaltungen und auch mal den einen oder anderen Beitrag zu unseren Gästen“, erklärt Petra Konermann, die den BÄRENWALD-Newsletter betreut.

Neben Wissenswertem rund um die Schützlinge des Tierschutzzentrums informiert der Newsletter auch über die Menschen, die den BÄRENWALD Müritz am Laufen halten und sich liebevoll und engagiert um das Wohlergehen der geretteten Bären kümmern.

Der BÄRENWALD Müritz wird 15 Jahre alt

Das VIER PFOTEN Bärenschutzzentrum feiert 2021 seinen 15. Geburtstag. Alles begann mit Braunbär Lothar, der am 13. Oktober 2006 als erster Bewohner in den BÄRENWALD Müritz einzog. Über 12 Jahre lang führte der große Braunbär in seinem Gehege ein artgemäßes Leben, bis er 2019 über die Regenbogenbrücke ging. Aktuell leben Im BÄRENWALD Müritz 15 Bären, die von VIER PFOTEN unter anderem aus Krisenregionen und aus katastrophaler Haltung gerettet wurden. Das Reservat ist das größte Bärenschutzzentrum Westeuropas. In dem großangelegten Schutzzentrum haben die Braunbären auf dem 16 Hektar großen Gelände ausreichend Platz, um ein artgemäßes Leben zu führen. Die Tiere können sich jederzeit zurückzuziehen und nach Belieben Parkbesuchern und Artgenossen aus dem Weg gehen. Viele der Bären haben erst hier zu ihrem natürlichen Verhalten zurückgefunden und sind nach ihrer Ankunft im BÄRENWALD zum ersten Mal in Winterruhe gegangen. Der BÄRENWALD Müritz dient in erster Linie dem Schutz der Bären, leistet aber zusätzlich einen wichtigen Beitrag zur Aufklärungs- und Bildungsarbeit, die sich VIER PFOTEN zum Ziel gesetzt hat, um den Tierschutzgedanken in der Bevölkerung zu etablieren.

Wer keine Bären-News mehr verpassen will, kann sich hier anmelden:
www.baerenwald-mueritz.de/baer…

Weitere Informationen zum BÄRENWALD Müritz finden Sie hier:
www.baerenwald-mueritz.de/

Zur Newsletter-Anmeldung gelangen Sie hier:
www.baerenwald-mueritz.de/baer…

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Lesen Sie bitte die vollständige Pressemitteilung online unter:

Neu! BÄRENWALD Müritz Newsletter // Neuigkeiten und Informationen rund um das VIER PFOTEN Bärenschutzzentrum

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Susanne von Pölnitz (24.02.2021; 11:48 Uhr)
presse-d@vier-pfoten.org

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ANIMAL SPIRIT – Newsletter vom 24.02.2021

Inhalt:

– Gnadenhof: Verfrühte Frühlingsgefühle
– Grundrechte für Tiere?
– Mercosur: Kein Freihandel für Regenwälder!
– Video “Fastenzeit”

(…)

Lesen Sie bitte den vollständigen Newsletter online unter:
us13.campaign-archive.com/?e=3…

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ANIMAL SPIRIT (24.02.2021; 11:32 Uhr)
office@animal-spirit.at

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Burgenland: VGT zieht Volksabstimmung Gatterjagd zurück – Verbot versprochen

Rückfragen & Kontakt:

VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
01 929 14 98
medien@vgt.at
vgt.at

In einer Pressekonferenz heute mit Landesrat Schneemann und VGT-Obmann Balluch in Eisenstadt wurde der Deal besiegelt: am 4. März Beschluss Gatterjagdverbot im Landtag

Wien (OTS) – Nachdem die Bgld. Landesregierung das von ihr selbst am 9. März 2017 erlassene Gatterjagdverbot am 10. Dezember 2020 wieder aufgehoben hatte, sammelte der VGT innerhalb von 6 Wochen mehr als 26.000 beglaubigte Unterschriften für eine Volksabstimmung gegen diese Aufhebung. Die Landesregierung reagierte, indem sie mit dem VGT in Verhandlungen trat. Man bot an, das Gatterjagdverbot von 2017 im selben Wortlaut wieder zu installieren, wenn die Volksabstimmung zurückgezogen wird. Am heutigen Tag erklärte Landesrat Leonhard Schneemann in einer Pressekonferenz öffentlich, dass die Landesregierung in der nächsten Landtagssitzung am 4. März 2021 ein entsprechendes Gesetz verabschieden werde. Daraufhin zog Daniela Noitz, die Bevollmächtigte für die Volksabstimmung, diese vor den Augen der Medien zurück. Das Amt der Landesregierung stempelte die Rückziehungserklärung und damit war der Deal besiegelt. Es wird keine Volksabstimmung geben und dafür wird das Gatterjagdverbot von 2017 wortwörtlich wieder gesetzlich verankert. …

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APA OTS – 24.02.2021; 11:01 Uhr
www.ots.at/presseaussendung/OT…

Siehe auch:

Keine Volksabstimmung über Gatterjagdverbot
burgenland.orf.at/stories/3091…

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Tierversuche: Droht Tierexperimenten eine Blockade?

ckr

Die Bundesregierung überarbeitet das Tierschutzgesetz und plant eine intensivere Prüfung von Tierversuchen. Kritiker warnen vor den Bürokratie-Folgen.

Die Anforderungen an Tierversuche zum Schutz der verwendeten Tiere sind in Europa über eine EU-Richtlinie (2010/63/EU) einheitlich geregelt. Deutschland hat diese Richtlinie 2013 über das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung in nationales Recht umgesetzt, nach Ansicht der EU-Kommission jedoch nicht vollständig. Die Bundesregierung arbeitet daher an einem Kabinettsentwurf, um rechtlich nachzurüsten.

Dieser Entwurf enthält Änderungen, die neben den behördlichen Kontrollen vor allem das Genehmigungsverfahren für Tierversuche betreffen. In dem neuen Verfahren müssten die Behörden die Versuche nicht nur auf Plausibilität und Rechtskonformität, sondern auch inhaltlich wissenschaftlich prüfen. Was das für die Forschungslandschaft in Deutschland bedeuten würde, erläutern in der Februar-Ausgabe von “Forschung & Lehre” ( www.forschung-und-lehre.de/hef… ) Professor Klaus Ferdinand Gärditz, Dr. Valeska Stephan und Professorin Brigitte Vollmar. …

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Forschung & Lehre – 24.02.2021
www.forschung-und-lehre.de/for…

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Mäuse müssen fast ihr ganzes Leben hungern – So werden Tiere in Köln gequält

Ärzte gegen Tierversuche e.V. – Pressemitteilung vom 24.02.2021

Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche kritisiert in einer Neuauflage des Städteflugblatts „Köln“ Tierversuche in Kölner Laboren als ethisch nicht zu rechtfertigen und wissenschaftlich unsinnig.

Seit langem ist aus Bevölkerungsstudien bekannt, dass chronischer Hunger die Lebenserwartung beim Menschen verlängert. Trotzdem müssen mehrere Hundert Mäuse am Max-Planck-Institut für Biologie des Alterns fast ihr ganzes Leben lang extrem hungern – sie bekommen nur 40-60 % der normalen Ration und wiegen dadurch nur halb so viel wie Mäuse, die ausreichend Futter bekommen. Erst nach zwei Jahren – also gegen Ende ihres Lebens – dürfen sie so viel essen, wie sie möchten. „Abgesehen von dem langanhaltenden Leid der Tiere, haben solche Versuche keinerlei praktischen Wert. Welcher Mensch würde schon freiwillig sein Leben lang stark hungern, nur um ein wenig länger zu leben?“, meint Dr. med. vet. Gaby Neumann, wissenschaftliche Mitarbeiterin von Ärzte gegen Tierversuche.

Doch Tierversuche sind nicht nur aus ethischen Gründen, sondern vor allem auch aus wissenschaftlicher Sicht abzulehnen. Denn das tierexperimentelle System beruht auf dem falschen Ansatz, menschliche Krankheiten in sogenannten Tiermodellen nachahmen zu wollen. So wird in Köln Ratten über ein Loch im Schädel ein Nervengift ins Gehirn gespritzt, sodass sie Symptome entwickeln, die an Parkinson erinnern. Oder bei gesunden Mäusen wird künstlich ein Schlaganfall ausgelöst, indem ihnen ein Laserstrahl auf das Gehirn gerichtet wird, der in Verbindung mit einem vorher gespritzten Farbstoff ein Blutgerinnsel bildet. Diese künstlich krank gemachten Tiere haben mit Humanpatienten und deren komplexen Situation nichts zu tun. Wichtige Aspekte der Krankheitsentstehung wie Ernährung, Lebensgewohnheiten, schädliche Umwelteinflüsse sowie psychische und soziale Faktoren werden bei dieser Art der Forschung völlig außer Acht gelassen.

In einem weiteren Beispiel wird der türkise Prachtgrundkärpfling als „ideales Modell“ für menschliche Altersforschung angepriesen. Dieser Fisch lebt in Tümpeln, die nur 3-4 Monate mit Wasser gefüllt sind. Deshalb muss Schlupf, Wachstum und Fortpflanzung in diesem Zeitraum erfolgen. „Wie man mit einem Organismus, der sich in Millionen von Jahren Evolution an eine sehr spezielle Lebenssituation angepasst hat, einen so komplexen Prozess wie dem Altern beim Menschen erforschen will, ist mir schleierhaft“, so Neumann.

In einer 26-teiligen Serie informiert der Verein Ärzte gegen Tierversuche über Tierversuche in einer bestimmten Stadt. Der Verein will damit die lokale Bevölkerung sensibilisieren, seine Forderung nach einer innovativen tierversuchsfreien Forschung mit aus menschlichen Zellen gezüchteten Mini-Organen und Multi-Organ-Chips zu unterstützen.

Weitere Informationen

Liste der Städte-Infoblätter „Tierversuche im Brennpunkt“ >>
https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/ueber-uns/unsere-ags/516-tierversuche-im-brennpunkt

„Tierversuche im Brennpunkt“ – Teil 13 Köln als PDF >>
www.aerzte-gegen-tierversuche….

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Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Goethestraße 6-8, 51143 Köln, Tel.: 02203-9040990, Fax: 02203-9040991, info@aerzte-gegen-tierversuche…, www.aerzte-gegen-tierversuche….

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz von modernen Forschungsmethoden z.B. mit menschlichen Zellkulturen und Organchips im Vordergrund stehen.

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Ärzte gegen Tierversuche (24.02.2021; 08:56 Uhr)
keineantwort@aerzte-gegen-tier…

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Gestern im TV: Schweine leben weiter im eigenen Kot – unter den Augen der Behörden! (Video)

Animal Rights Watch e.V. – Newsletter vom 22.02.2021

Liebe Leser*innen, liebe Unterstützer*innen,

vor wenigen Wochen haben wir gezeigt, wie in einer Mastanlage hunderte Schweine zentimetertief in ihren eigenen Exkrementen leben. Erst nach Medienberichten über die Zustände wurde dem Betreiber die Haltung von Schweinen verboten, etwa tausend Tiere wurden seitdem abtransportiert. Für mehr als hundert Schweine hat sich jedoch bis heute nichts geändert. Sie stehen und liegen immer noch in ihren eigenen Fäkalien:

Brandenburg Aktuell im rbb Fernsehen ( www.rbb-online.de/brandenburga… ) berichtet heute mit neuen Bildern von ARIWA. Erneut zeigt sich in diesem Fall hier: Die Behörden verwalten das Leid der Tiere nur, beenden wollen oder können sie es nicht. Selbst die absurd niedrigen gesetzlichen Mindeststandards werden nicht um- und durchgesetzt. Das Kontrollsystem versagt auf ganzer Linie.

(…)

Lesen Sie bitte den vollständigen Newsletter online unter:
preview.mailerlite.com/b9b2z0/…

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Gesendet: Montag, 22. Februar 2021 um 20:08 Uhr
Von: “Animal Rights Watch e.V.” newsletter@ariwa.org
An: pattersonmatpatt@gmx.de
Betreff: Heute im TV: Schweine leben weiter im eigenen Kot – unter den Augen der Behörden!

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Übersandt von:
Martina Patterson (23.02.2021; 18:55 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.de

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Verbot von rechtswidrigen Kälbertransporten per Verwaltungsakt auf der Ermächtigungsgrundlage des § 16 a Tierschutzgesetz!

Sehr geehrte Frau Patterson, sehr geehrter Herr Patterson,

vielen Dank für Ihre Mail.

Zum Thema lange Beförderungen von nicht abgesetzten Kälbern hatte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gegen Ende vergangenen Jahres Erkenntnisse erlangt, nach denen nicht mehr mit hinreichender Sicherheit davon auszugehen war, dass die Transporte in allen Phasen durchgängig tierschutzgerecht durchgeführt werden können und den Tieren mit der Beförderung kein unnötiges Leid zugefügt wird. Das Ministerium hatte daher mit Erlass vom 4. Dezember 2020 solche Transporte bis auf weiteres untersagt.

In einem sich anschließenden Eilverfahren hatte nun aber der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am 21. Dezember 2020 unanfechtbar entschieden, dass eine in Baden-Württemberg angemeldete lange Beförderung von nicht abgesetzten Kälbern nach Spanien den unionsrechtlichen Anforderungen der EU-Tiertransportverordnung entspricht und daher abzufertigen war. In seinem Beschluss hat der VGH allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Aussagen zur Zulässigkeit einer langen Beförderung nicht abgesetzter Kälber getroffen. Im Falle der Nichtabfertigung neuer gleichartiger Transporte würde der VGH daher erneut so entscheiden.

Aufgrund der so eingetretenen faktischen Verbindlichkeit der Entscheidung des VGH lässt sich daher die gegenteilige Rechtsauffassung, die das Ministerium im Dezember 2020 dazu veranlasst hatte, die Kälbertransporte zu untersagen, derzeit nicht durchsetzen. Eine Anweisung bei Tiertransporten nach Spanien die Rechtsauffassung des VGH nicht zu beachten, wäre verfassungswidrig. Das Ministerium musste demzufolge mit dem Erlass vom 1. Februar 2021 den Erlass vom 4. Dezember 2020 aufheben. Angemeldete lange Beförderungen von nicht abgesetzten Kälbern nach Spanien sind damit nach einer Prüfung im Einzelfall abzufertigen, wenn die Voraussetzungen der EU-Tiertransportverordnung für eine Transportabfertigung unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben der Entscheidung des VGH als erfüllt anzusehen sind.

Ich versichere Ihnen, dass der Tierschutz der Landesregierung und mir ganz persönlich ein wichtiges Anliegen ist und wir im Rahmen unserer Möglichkeiten alles tun, um den Tierschutz beim Transport von nicht abgesetzten Kälbern sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Hauk MdL

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Gesendet: Dienstag, 23. Februar 2021 um 15:35 Uhr
Von: “Hauk, Peter (MLR)” Peter.Hauk@mlr.bwl.de
An: pattersonmatpatt@gmx.de
Betreff: Verbot von rechtswidrigen Kälbertransporten per Verwaltungsakt auf der Ermächtigungsgrundlage des § 16 a Tierschutzgesetz!

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Betreff: Offener Brief – Verbot von Kälbertransporten per Verwaltungsakt; Ermächtigungsgrundlage § 16 a Tierschutzgesetz

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,
sehr geehrter Herr Minister Hauk,
sehr geehrter Herr Landrat Sievers,

wie Sie sicher wissen, ist in den letzten Wochen anhand vieler Medienbericht in der Öffentlichkeit bekannt geworden, dass der Erlass bezüglich Kälbertransporte vom 1.2.2021 auf rechtlich sehr dünnem Boden steht.

Es ist in der Öffentlichkeit bekannt geworden, dass dieser Erlass auf Fehlentscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim und des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen beruht. Renommierte Strafrechtler*innen und Jurist*innen sind bekanntermaßen dieser Auffassung. Hier ein Auszug aus der „Badische Neueste Nachrichten“, der die Sachlage verdeutlicht: „Alexander Rabitsch hat im Mai 2020 die Situation auf Anfrage der Landesregierung bewertet. Der österreichische Facharzt und Sachverständige hatte sich auch schon für das EU-Parlament zum Transport von Kälbern und den Bedürfnissen der Tiere geäußert.

Politisch bewerten will Rabitsch die Lage in Baden-Württemberg nicht, aber er hatte in seinem Gutachten so ziemlich das Gegenteil von dem geäußert, was das Ministerium nun in seinem Erlass schreibt…. Es ist eine enorme Belastung für die Tiere”, sagt Rabitsch. „Leiden durch Hunger – Leiden, das vermeidbar wäre.”

Die Tiere seien nach zwei Wochen noch zu jung für den Transport. Erst nach vier Wochen bildeten sie eigene Abwehrstoffe. „Sie sind abhängig davon, Muttermilch oder etwas Ähnliches zu bekommen.” Doch wenn sie nach 21 Stunden am Bestimmungsort ankommen, bekamen sie lediglich einmal Wasser oder Elektrolyte, so Rabitsch. …

Auch die vorgeschriebene einstündige Ruhepause sei nicht ausreichend. „Die Kälber benötigen drei Stunden zum Verdauen, sonst gibt es Verdauungsstörungen.”
Bei einem Transport habe man festgestellt, dass es alleine vier Stunden dauerte, bis 250 Kälber getränkt waren. „Das ist zeitlich nicht zu schaffen”, betont Rabitsch.

„Man sieht, dass es etliche Erkrankungs- und auch Todesfälle gibt.” Das zeige sich manchmal erst Tage nach der Ankunft. Veterinärämter würden solche Transporte gerne untersagen, berichtet Rabitsch.

Doch es fehle die rechtliche Handhabe dafür. „Diese Urteile verpflichten gerade dazu, die Tiere zu verladen.” Es brauche ein ordentliches Gerichtsverfahren, bei dem alle Argumente gehört werden.
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht sieht die Landesregierung nicht an die Urteile gebunden, da es Eil-Entscheidungen seien. Der Vorsitzende Christoph Maisack sagt: „Die Landesregierung ist in einer schwierigen Situation.” Sie könne aber den Antrag mit einer Feststellungsklage sofort aussetzen und die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. „Bis zu den letzten Instanzen kann es natürlich dauern”, sagt Maisack.“

Er sieht wie Rabitsch auch die negativen Folgen der kurzen Ruhepause und der langen Fahrtzeit: „Das liegt nicht im Interesse der Tiere, sondern im Interesse der Transportunternehmer.” Doch Baden-Württemberg sei mit seiner Sammelstelle in Bad Waldsee (Landkreis Ravensburg) das große Schlupfloch: „Fast alle anderen Bundesländer fertigen keine Kälbertransporte ab, diese irrsinnigen Entscheidungen gibt es nur in Baden-Württemberg.” (bnn.de/…/tierschuetzer-demonstrieren-in…)

Nun, ein gerichtliches Verfahren dauert lange, aber ein Verbot der Tiertransporte per Verwaltungsakt kann sehr zeitnah geschehen und die unrechtmäßige Tierquälerei sofort beenden! „Unter einem Verwaltungsakt versteht man „die hoheitliche Maßnahme (im Sinne von Verfügung, Entscheidung, Anordnung), die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“ (§ 35 LVwVfG) Nach § 16a Satz 1TierSchG trifft die zuständige Behörde die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen: „Nach §16a Satz 2 „kann“ die Behörde die verhältnismäßigen, unter anderem dort konkret aufgelisteten, Anordnungen treffen. …

Auch unter dem Staatsziel Tierschutz aus Art.20aGG müssen besondere Gründe vorliegen, die ein Nichteinschreiten rechtfertigen, um ausnahmsweise untätig zubleiben. §16a ist auch insoweit verfassungskonform auszulegen. Der Behörde wird durch Art. 20a GG eine Schutzpflicht für das Tier auferlegt. Es ist daher mit der Verfassung nicht vereinbar, bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen nach §16a und damit einer Gefahr oder bereits eingetretenen Schädigung des Tieres, der Behörde eine Wahl dahingehend zuzugestehen, ob sie einschreitet oder nicht. …

Seit der Einführung des Art. 20a GG bleibt kein Raum mehr für eine Meinung, die ein Entschließungsermessen annimmt. Denn nur, wenn man eine Pflicht zum Einschreiten der Behörde annimmt, kann man der als Staatsziel eingeführten Wertigkeit des Tierschutzes gerecht werden.“ (tierschutz.hessen.de/…/1166-W-09AnimalsAngels…) Der Verwaltungsakt kann vom Landkreis Ravensburg in Form einer Verbotsverfügung
erlassen werden.

Wir bitten Sie, Herr Ministerpräsident Kretschmann und Herr Minister Hauk, den Landkreis Ravensburg zu unterstützen, diesen umgehend zu erlassen und damit die Durchführung von Kälbertransporten zu untersagen.

Wollen Sie, Herr Ministerpräsident Kretschmann wirklich, dass Baden-Württemberg als „Schlupfloch“ rechtswidriger Praktiken und Tierquälereien gilt?

Möchte Baden-Württemberg tatsächlich als das Bundesland gelten, das für „irrsinnige Entscheidungen“ steht?

Wir fordern einen sofortigen Stopp von rechtswidrigen Kälbertransporten per Verwaltungsakt auf der Ermächtigungsgrundlage des § 16 a Tierschutzgesetz!
Und bitte bedenken Sie: Tiere haben zwar keine Lobby – aber viele wahlberechtigte Freunde!

Mit tierfreundlichen Grüßen,

Martina & Shawn Patterson, 53909 Zülpich

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Von: Martina Patterson pattersonmatpatt@gmx.de
Gesendet: Sonntag, 21. Februar 2021 um 20:02 Uhr
An: Eingang STM poststelle@stm.bwl.de; Kretschmann, Winfried Winfried.Kretschmann@gruene.la…; Eingang MLR poststelle@mlr.bwl.de; lra@rv.deIn
Cc: Grüne, Geschäftsstelle post@gruene.landtag-bw.de; poststelle@rpt.bwl.de; landesverband@gruene-bw.de; Post, SPD SPD.Post@spd.landtag-bw.de; bawue@spd.de; redaktion@focus.de; spiegel@spiegel.de; DieZeit@zeit.de; hart-aber-fair@wdr.de; panorama@NDR.de zuschauerredaktion@br-online.d…; zuschauerredaktion@sr-online.d…; bundesgeschaeftsstelle@tiersch…; redaktion@fellbeisser.net; eckehard.niemann@freenet.de
Betreff: Verbot von rechtswidrigen Kälbertransporten per Verwaltungsakt auf der Ermächtigungsgrundlage des § 16 a Tierschutzgesetz!

An: Herr Ministerpräsident Kretschmann: poststelle@stm.bwl.de; winfried.kretschmann@gruene.la…
Herr Minister Peter Hauk: poststelle@mlr.bwl.de
Herr Landrat Sievers, Landratsamt Ravensburg: lra@rv.deIn

Kopie: Herr Regierungspräsident Tappeser: poststelle@rpt.bwl.de / Landtagsfraktion BW Grüne: post@gruene.landtag-bw.de /
Landesverband BW Grüne: landesverband@gruene-bw.de / Landesverband SPD BW: www.spd-bw.de/mto/1/ bawue@spd.de
SPD-Landesfraktion BW: post@spd.landtag-bw.de
Betreff: Offener Brief – Verbot von Kälbertransporten per Verwaltungsakt; Ermächtigungsgrundlage § 16 a Tierschutzgesetz

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Martina Patterson (23.02.2021; 18:04 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.de

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Veröffentlichungen von Dr. Helmut F. Kaplan:
www.tierrechte-kaplan.org/

AKT – AKTION KONSEQUENTER TIERSCHUTZ (Peter H. Arras):
www.akt-mitweltethik.de/

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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 24.02.2021
twitter.com/fellbeisser


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