Quantcast
Channel: Pressespiegel – Fellbeisser Tierschutznachrichten
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2600

PRESSESPIEGEL (04.05.2021)

$
0
0

Verstoß gegen Tierschutz: Lebende Ferkel im Abfall

Norbert Lehmann, agrarheute

In einem Kadavercontainer an einer Schweinemastanlage in Milower Land (Brandenburg) sind am Sonntag noch lebende Ferkel unter Tierkadavern entdeckt worden. …

———-

Agrarheute – 04.05.2021; 11:28 Uhr
www.agrarheute.com/tier/schwei…

**********

Juristisches Gutachten rät zu bundeseinheitlichem Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten

VIER PFOTEN fordert Frau Klöckner auf, systematischen Rechtsbruch endlich zu unterbinden.

VIER PFOTEN Deutschland – Pressemitteilung vom 04.05.2021

Hamburg, 04. Mai 2021 – Ein heute von VIER PFOTEN veröffentlichtes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Verbot von Lebendtiertransporten in bestimmte Drittländer aus tierschutzrechtlichen Gründen sowohl nach nationalem als auch nach EU-Recht nicht nur möglich, sondern aus tierschutzpolitischer Sicht sogar ausdrücklich angezeigt ist. Damit widerspricht das Gutachten der Argumentation des zuständigen Bundeslandwirtschaftsministeriums, ein Transportverbot sei national nicht durchsetzbar. Bereits im Februar hatte der Bundesrat eine Verbotsprüfung von der Bundesregierung gefordert. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Vertragsverletzungsverfahren nicht auszuschließen sei, sollte die Bundesregierung weiterhin untätig bleiben.

„Unser Rechtsgutachten verdeutlicht, dass die Bundesregierung Drittlandexporte lebender Tiere verbieten muss, da die tierschutzrechtlichen Vorgaben nicht einzuhalten sind. Jede weitere Duldung dieses systematischen Rechtsbruchs ist unverantwortlich. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner selbst hat mehrfach betont, dass kein Tiertransport genehmigt werden darf, bei dem die Einhaltung der Tierschutzvorgaben nicht sichergestellt ist. Doch anstatt hier aktiv und ihrer Rolle gerecht zu werden, schiebt sie die Verantwortung weiterhin allein den Bundesländern zu. Wir wissen, dass die Profiteure des hässlichen Geschäfts Tiertransporte skrupellos jede Lücke ausnutzen – wie es das jüngste Beispiel mit den 32 tragenden bayerischen Kühen wieder zeigt: Es wird stets versucht, die bisherigen Erlasse einzelner Bundesländer zu umgehen und die Tiere über andere, genehmigungsfreundliche Bundesländer in Drittstaaten zu verfrachten. Um diese Schlupflöcher endlich zu schließen, braucht es dringend ein bundeseinheitliches Verbot. Wenn Frau Klöckner politisch glaubwürdig sein will, muss sie jetzt handeln“, sagt Daniela Schneider, Kampagnenverantwortliche für Tiertransporte bei VIER PFOTEN.

Das von dem Juristen Prof. Dr. Thomas Cirsovius erstellte Gutachten empfiehlt dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Tiertransporte in ausgewählte Drittstaaten durch Rechtsverordnung konsequent zu verbieten. Neben der Einleitung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens drohe bei weiterer Untätigkeit auch ein politischer Glaubwürdigkeitsverlust. Das Gutachten bekräftigt, dass ein Unterlaufen von Genehmigungsstopps einzelner Bundesländer durch Umwege über andere, genehmigungsfreundliche Bundesländer oder andere Mitgliedstaaten ein aus rechtlicher Sicht schwer begründbarer Weg sei. Der Gutachter zweifelt die Legalität dieses Vorgangs an. Zu den im Gutachten aufgeführten tierschutzrechtlichen Hochrisikostaaten gehören: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Russland, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan.

Rechtliche Begründungen

Tiertransporte in außereuropäische Länder stehen nicht in Einklang mit geltendem Recht. Die Einhaltung der EU-weiten Regelungen ist auf dem Transport in die Drittländer nicht möglich, obwohl dies laut einem seit 2015 verkündeten höchstrichterlichen Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs Pflicht ist. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begründet ihre bisherige Weigerung, ein Transportverbot auf den Weg zu bringen, damit, dass die Genehmigung Ländersache und ein einheitliches Transportverbot in Drittländer EU-Sache sei. Dies ist so nicht haltbar, wie das Gutachten zeigt. Demnach verfüge das Bundesministerium über eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage.

Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, für die Einhaltung geltenden Rechts zu sorgen. Die Ereignisse des vergangenen Jahres haben gezeigt, dass die Bundesländer hier allein nicht weiterkommen. Denn einige Bundesländer hatten bereits 2019 und 2020 Erlasse herausgegeben, die die grausamen Transporte stark einschränken bzw. verhindern sollten. Allgemein unterscheiden sich die Erlasse allerdings in ihrer Ausgestaltung. Dies hat dazu geführt, dass Transporte über Bundesländer oder andere EU-Mitgliedstaaten abgefertigt werden, die trotz des rechtswidrigen Zustands Tiertransporte in besagte tierschutzrechtliche Risikoländer genehmigen. Die Legalität der Praxis, bei Transportgenehmigungen auf andere Bundesländer oder sogar EU-Staaten auszuweichen, wird laut Gutachten rechtlich angezweifelt. Die Praxis widerspreche zudem den Entschließungen des Europäischen Parlaments. Generell führen laut Gutachten auch die widersprüchlichen Gerichtsentscheide zur Untersagung von Abfertigungen in tierschutzrechtliche Hochrisikostaaten wie Marokko dazu, dass Bundesländer beim Tierschutz behindert werden. Im Zuge dessen hatten Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern einen Entschließungsantrag zur Verbotsprüfung einer Beförderung von Tieren in bestimmte Drittstaaten eingebracht, der am 12. Februar 2021 im Bundesrat mehrheitlich angenommen wurde.

Der Bundesrat führt in seinem Entschließungsantrag aus, dass zum einen keine validen Informationen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfangsbetrieben in Drittstaaten zur Verfügung gestellt werden. Zum anderen werden weitere Maßnahmen für erforderlich gehalten, um in Drittländer exportierte landwirtschaftliche Nutztiere auch nach Abschluss des Transportes vor tierschutzwidrigen Behandlungen zu schützen. Dies bezieht sich auf die vielfach dokumentierte Behandlung und Schlachtung der Tiere in den Zielländern. Denn die Tiere leiden nicht nur während des Transports, sondern sie sind darüber hinaus in den Zielländern äußerst grausamen Schlachtmethoden ausgesetzt, die nicht den weltweit geltenden OIE-Standards, und erst recht nicht dem deutschen Staatsziel Tierschutz entsprechen.

Internationaler Vorreiter Neuseeland

Neuseeland hat vor zwei Wochen ein Transportverbot per Schiff ab 2023 für Tierexporte in Drittstaaten angekündigt. Für den dortigen Landwirtschaftsminister ist laut „The Independent“ der gute Ruf des Landes wichtiger als der finanzielle Gewinn durch Tiertransporte. Es gebe keine Möglichkeit, das Wohlergehen der Tiere sicher zu stellen, sobald sie Neuseelands Küste verlassen hätten. Daniela Schneider von VIER PFOTEN dazu: „Neuseeland hat in der Vergangenheit mehr Rinder als Deutschland exportiert, nimmt aber durch das Verbot ökonomische Einbußen in Kauf, um die grausamen Tiertransporte zu beenden. Das zeigt ganz klar: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Davon sind wir in Deutschland allerdings weit entfernt – Bundesministerin Klöckner bezeichnet Deutschland ja gern als Vorreiter in Sachen Tierschutz. Mit ihrer Untätigkeit beweist sie allerdings genau das Gegenteil, nämlich dass hierzulande der finanzielle Profit hoch über dem Tierwohl steht.“

Weitere Informationen

Im Jahr 2019 exportierte Deutschland ca. 60.000 Rinder in Drittländer. Die Transporte dauern tage- bis wochenlang und bedeuten immense Qualen für die Tiere, die währenddessen eng zusammengepfercht in ihren eigenen Exkrementen stehen müssen. Um die 20.000 Tiere werden jährlich von Deutschland aus auch per Schiff transportiert, z.B. in Länder Nordafrikas. Einen Tierarzt gibt es an Bord dieser meist uralten schrottreifen Schiffe nicht. Immer wieder sterben zahlreiche Tiere qualvoll auf diesen Höllentouren. Verendete Tiere werden in der Regel einfach über Bord geworfen.

Forderungen VIER PFOTEN

Ein bundes- und EU-weites Verbot von Langstreckentransporten und Transporten lebender Tiere in Drittländer.

Bundes- und EU-weit sollte außerdem gelten:

• Kein Transport von nicht abgesetzten Tieren, die noch auf Milchnahrung angewiesen sind

• Maximal 4 Stunden für alle Tiere innerhalb Deutschlands sowie generell für Geflügel und Kaninchen

• Maximal 8 Stunden für alle anderen Tierarten unabhängig vom Zielland

• Verbot des Transports lebender Tiere auf Schiffen

• Verbot des Transports bei zu erwartenden Außentemperaturen von über 25°C und unter 5°C

• Transport von Fleisch und Zuchtsamen statt lebender Tiere

• Reduktion der Tierbestände und Abkehr von der Exportorientierung

Zum juristischen Gutachten geht es hier:
media.4-paws.org/7/8/a/b/78ab8…

Weitere Informationen zu Tiertransporten finden Sie hier:
www.vier-pfoten.de/kampagnen-t…

Bereits über 30.000 Menschen fordern von der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode zu handeln und Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten zu stoppen ( help.four-paws.org/de-DE/graus… ).

(…)

Lesen Sie bitte die vollständige Pressemitteilung online unter:

Juristisches Gutachten rät zu bundeseinheitlichem Verbot von Lebendtiertransporten in Drittstaaten

———-

Oliver Windhorst (04.05.2021; 09:37 Uhr)
presse-d@vier-pfoten.org

**********

Gerettetes Schwein Anna: großes Bedürfnis nach Wühlen am Vollspaltenboden frustriert

Rückfragen & Kontakt:

VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
01 929 14 98
medien@vgt.at
vgt.at

Die wesentlichste Tätigkeit im Naturell von Schweinen, laut manchen Studien über 80 % der wachen Zeit, wird durch den Vollspaltenboden verhindert, was zu großem Leid führt.

„Die Haltung von Schweinen ist keinesfalls nur eine Frage der Interessen der Menschen. Wir müssen lernen, die Sicht der Tiere in den Blick zu bekommen. Und niemand kann uns dabei besser unterstützen, als ein aus einer Tierfabrik mit Vollspaltenboden befreites Schwein wie Anna, das jetzt in einer tiefeingestreuten Bucht mit ständigem Zugang zu einer großen Wiese lebt. Am Vollspaltenboden war Anna unendlich frustriert und lethargisch, ihren Rüssel hat sie überhaupt nicht benützt. Auf der Wiese verbringt sie den Großteil ihrer Zeit damit, mit diesem Organ im Boden zu graben und zu wühlen. Ihrem fröhlichen Gesicht ist anzusehen, wie wichtig ihr diese Tätigkeit ist. Keine Frage: es ist eine schwere Tierquälerei, Schweinen das Wühlen zu verunmöglichen, wie das auf dem Vollspaltenboden geschieht. Schluss damit, der Vollspaltenboden muss abgeschafft werden!“ (DDr. Martin Balluch) …

———-

APA-OTS – 04.05.2021; 08:50 Uhr
www.ots.at/presseaussendung/OT…

**********

Mehr Tierwohl: Warum Fleisch bald mehr kosten könnte – und sollte

von Burkhard Fraune

Berlin – Tierfreund ist jeder gern. Aber wenn es ans eigene Portemonnaie geht, sieht es manchmal anders aus. Den angestrebten Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland jedenfalls werden Supermarkt-Kunden auch an der Kasse spüren – darauf laufen die Bemühungen der Bundesregierung hinaus. Sie will den Bauern unter die Arme greifen, wenn sie hohe Investitionen in neue Ställe stemmen.

„Wir haben über alle Szenarien hinweg berechnet, dass das ungefähr drei bis vier Milliarden Euro pro Jahr kosten wird“, sagt der Leiter des bundeseigenen Thünen-Instituts, Folkhard Isermeyer, bei der Präsentation einer Studie in Berlin. Dieses Geld müsse für eine Investitionsförderung und für eine Tierwohlprämie für die Landwirte aufgebracht werden. „Wenn man es umrechnet auf eine Mahlzeit pro Tag, sind es fünf Cent.“ …

———-

Kölnische Rundschau – 04.05.2021; 07:36 Uhr
www.rundschau-online.de/news/w…

Siehe auch:

Mehr Tierwohl wird Fleisch teurer machen
www.saechsische.de/gesundheit/…

**********

Hunde-Führerschein soll im Südwesten Pflicht werden

von dpa

Grün-Schwarz will in Baden-Württemberg künftig von Hundehaltern einen Sachkundenachweis verlangen. Dass diese Nachricht vor allem Tierschützer freut, hat auch etwas mit Corona zu tun.

Wie in anderen Ländern sollen Hundehalterinnen und -halter in Baden-Württemberg künftig unter Beweis stellen müssen, dass sie mit ihren Tieren umgehen können. Grüne und CDU wollen nach dem Vorbild Niedersachsens einen Hunde-Führerschein einführen, wie es am Montag aus Parteikreisen hieß. Was Tierschützer und Hundeexperten freut, geht der Opposition nicht weit genug.

Im neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU steht, dass man für die Hundehaltung einen Sachkundenachweis haben muss. Konkret bedeutet das: Hundehalter müssen in einem schriftlichen Test und einer praktischen Prüfung vor Experten ihr Wissen über das Sozialverhalten der Vierbeiner demonstrieren. In Niedersachsen kostet die Prüfung jeweils 40 Euro. Hintergrund für den Führerschein ist, Menschen vor Beißattacken zu schützen und im Sinne des Tierschutzes den Haltern die Bedürfnisse ihrer Hunde näherzubringen. …

———-

Badische Zeitung – 03.05.2021; 17:11 Uhr
www.badische-zeitung.de/hunde-…

**********

Veröffentlichungen von Dr. Helmut F. Kaplan:
www.tierrechte-kaplan.org/

AKT – AKTION KONSEQUENTER TIERSCHUTZ (Peter H. Arras):
www.akt-mitweltethik.de/

———-

Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 04.05.2021
twitter.com/fellbeisser


Viewing all articles
Browse latest Browse all 2600