Brand in Schweinestall – PETA erstattet Strafanzeige
PETA erstattet Strafanzeige gegen den Landwirt aus Trochtelfingen, bei dem vor rund einer Woche ca. 60 Schweine bei einem Stallbrand ums Leben gekommen sind. …
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RTF1 Regionalfernsehen – 25.04.2021; 15:44 Uhr
www.rtf1.de/news.php?id=29106
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Rindertransport nach Marokko
Sehr geehrter Herr Dr. Thies,
wir schließen uns dem nachfolgenden Schreiben von Frau Rautenberg vollumfänglich an und fordern Sie auf, diesen Transport von 32. trächtigen jungen Kühen sofort zu untersagen und dafür Sorge zu tragen, dass die Überproduktion von Kälbern sofort beendet wird!
Und bitte bedenken Sie: Tiere haben zwar keine Lobby – aber viele wahlberechtigte Freunde!
Mit tierfreundlichen Grüßen,
Martina & Shawn Patterson
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Gesendet: Sonntag, 25. April 2021 um 14:35 Uhr
Von: “Martina Patterson” pattersonmatpatt@gmx.de
An: C.Thies@vost.de, info@landkreis-aurich.de
Cc: info@landkreis-aurich.de, info@ndr.de, fernsehen@ndr.de, panorama@NDR.de, hart-aber-fair@wdr.de, mail@vox.de, info@hubert-burda-media.com, redaktion@focus.de, spiegel@spiegel.de, DieZeit@zeit.de, redaktion@welt.de, prm@taz.de, info@redaktion-nutzwerk.de, redaktion@fellbeisser.net
Betreff: Rindertransport nach Marokko
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Sehr geehrter Herr Dr. Thies,
trotz kaum noch zu zählender Appelle, Auslegungen von Gesetzestexten, Zuständigkeitsgeplänkel zwischen Länderrecht, Bundesrecht und EU-Recht, wer denn nun für das unermessliche Tierleid in der “Viehwirtschaft” verantwortlich ist, wird von der Agrarindustrie und Ihren Verbänden weiterhin Überschuss produziert, an dem aber gut verdient wird.
Trotzdem möchte ich erwähnen, dass der deutsche Steuerzahler dieses Tierleid und die horrenden Verdienste der Agrarindustrie mit 13 Milliarden Euro pro Jahr subventioniert.
(taz und Spiegel) – www.spiegel.de/wirtschaft/tier….
Seit Monaten ermittelt ein Untersuchungsausschuss der EU zu den unglaublichen Tierquälereien, die Tiertransporte in Drittländer mit sich bringen. Ich habe als Mitglied in verschiedenen Tierschutzbündnissen und als Kreistagspolitikerin direkte Informationen zu Beteiligten dieses Ausschusses, aber auch zu Herrn Lins, der für die CDU dem Landwirtschaftsausschuss in der EU vorsitzt.
Zusätzlich habe ich auch persönlichen Kontakt zu dem Personenkreis, der Tiertransporte in Drittländer begleitet hat und die Qualen der Schächtungen dokumentiert hat. (Karremann, Verheyen, Frau Dr. Martin). Die Mär vom angeblichen Aufbau von Milchviehherden ist also niemandem mehr zu vermitteln…
Die Realität sieht anders aus, die verängstigten und entkräfteten Tiere erwartet nach dem Verladen ein grausamer Tod, es ist üblich, den Tieren die Achillessehnen durchzuschneiden und ihnen die Augen auszustechen, damit beim Durchschneiden der Kehle möglichst wenig Gegenwehr zu erwarten ist. Auch wenn ein Herr Lindena da ständig in den Medien etwas anderes behauptet, sind diese Grausamkeiten nicht von der Hand zu weisen, weil vielfach dokumentiert. Siehe auch bisherigere Berichte der EU-Untersuchungskommission.
Die Rolle, die Viehzuchtverbände bei diesen Verstößen gegen geltendes Recht – nämlich das Tierschutzgesetz- spielen, ist sicher noch genauer in Augenschein zu nehmen.
Ungeachtet dessen bin ich davon überzeugt, dass der heutige Umgang mit fühlenden intelligenten Lebewesen einer Zivilisation des 21. Jahrhunderts unwürdig ist und genauso sicher bin ich, dass alle dafür Verantwortlichen eines Tages dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Ich fordere Sie auf, diesen Transport von 32. trächtigen jungen Kühen, die aus Bayern stammen, nach Aurich geliefert wurden und nach Marokko geliefert werden sollen aus den oben geschilderten Gründen zu unterbinden und gemeinsam mit Ihren Kollegen aus der “Viehwirtschaft” dafür zu sorgen, dass die Überproduktion von Kälbern sofort beendet wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Marianne Rautenberg
Vorsitzende
“Unsere Hände f.v. Pfoten e.V.”
www.ramses-und-co.org.
Mitglied in Bündnis “menschfairtier”
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Betreff: Rindertransport nach Marokko
Datum: 25.04.2021 um 14:07 Uhr
Von: marry.rautenberg@t-online.de
An: C.Thies@vost.de
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Übersandt von:
Martina Patterson (25.04.2021; 14:41 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.net
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Für Jagdgesetze zuständige Ministerien: Stop killing: Keine Jagd ohne vernünftigen Grund!
Hallo, das abschießen von Haustieren und Wildtieren geschieht aus perverser Lust am Töten. Die Jagd sollte generell verboten werden.
Ich habe gerade die Petition „Für Jagdgesetze zuständige Ministerien: Stop killing: Keine Jagd ohne vernünftigen Grund!” unterschrieben und wollte dich fragen, ob du auch mitmachst.
Unser Ziel ist es, 1.500 Unterschriften zu sammeln und dafür brauchen wir Unterstützung. Hier kannst du mehr über die Petition erfahren:
chng.it/M4z6JpVkrJ
Vielen Dank!
Moni
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Von: eurodog@mallorcahunde.info
Gesendet: Freitag, 23. April 2021 20:37
An: eurodog@mallorcahunde.info
Betreff: WG: Für Jagdgesetze zuständige Ministerien: Stop killing: Keine Jagd ohne vernünftigen Grund!
Betreff: Rindertransport nach Marokko
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Übersandt von:
Martina Patterson (25.04.2021; 11:51 Uhr)
pattersonmatpatt@gmx.net
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Thema Wolf: Es gibt zu viele Verlierer – Kommentar und Gedanken zu den niedersächsischen Wolfsabschüssen
Schon wieder wurde ein weiblicher Wolf durch einen Jäger geschossen. Diesmal aus dem Rudel bei Burgdorf (Region Hannover). Nach aktuellem Stand war das junge Tier nicht für Nutztierrisse verantwortlich!
Die vorliegende Ausnahmegenehmigung für den Abschuss sieht wie folgt aus: Ist die Identifizierung der für die Rissvorfälle verantwortlichen Wölfe nicht zweifelsfrei möglich, kann jeder Wolf geschossen werden kann, der sich im räumlichen Zusammenhang zu den zurückliegenden Vorfällen aufhält – in der Hoffnung, man tötet irgendwann den Richtigen!
Vor diesem Hintergrund bewahrheitet sich die bereits 2019 geäußerte Befürchtung des Landestierschutzverbandes Niedersachsen, dass die Jagd auf den Wolf in Niedersachsen mit Billigung von Umweltminister Lies vorangetrieben wird. Zumal weitere Abschuss-genehmigungen dieser Art völlig intransparent und flächendeckend ausgesprochen wurden. Darüber hinaus wird dem mündigen Staatsbürger die gesetzliche Möglichkeit zur Einsicht in das Erlaubnisverfahren durch Lies verweigert.
Inwieweit derartige Ausnahmegenehmigungen geltendem Recht entsprechen bleibt fraglich. Zumal Begriffe wie „räumlicher und zeitlicher Zusammenhang“ sowie „ernste wirtschaftliche Schäden“ nicht näher konkretisiert wurden. Die gesamten Ausnahmegenehmigungen sowie der Abschuss selber können nicht überprüft werden, da eine Einsichtnahme in die Aktenvorgänge seitens der Genehmigungsbehörden verweigert wird.
Auch der schwache Hinweis auf einen Gesamtschaden von 9.260,-€ in einem Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren kann sicherlich nicht die Entnahme zweier Wölfen aus dem Burgdorfer Rudel zur Vermeidung ernsthafter wirtschaftlicher Schäden rechtfertigen. Wobei in Frage gestellt werden muss, ob das arttypische Verhalten des Wolfes, nämlich Jagd nach Beute, tatsächlich ein Problem ist.
Die Rechtstaatlichkeit, der Artenschutz, die Weidetierhalter, die Wolfsfreunde und letztendlich die streng geschützte Art „Wolf“ selber stehen allesamt als Verlierer da:
Minister Lies ist nicht – und war es auch nie – daran interessiert, die Naturschutzinteressen durch Dialog, Information, Weiterbildung und Unterstützung in Einklang zu bringen. Stattdessen wurde seit 2019 die Strategie verfolgt, die Tötung von Wölfen zu vereinfachen.
Die Weidetierhalter sind auf diesen Zug aufgesprungen und stehen jetzt vor dem Dilemma, dass die Förderung des Landes zum Herdenschutz weiterhin auf niedrigstem Niveau stagniert und auch keine Erhöhung zu erwarten ist. Wenn sie Probleme mit einem Wolf haben, so die Lesart des Umweltministeriums, können sie ja die Tötung des Wolfes beantragen.
Auch durch die Tötung von Wölfen wird sich die Situation der Weidetierhalter nicht verändern. Sie sind weiterhin nach den Rechtsvorschriften der Tierschutznutztierhaltungsverordnung verpflichtet, ihre Tiere gegenüber Beutegreifern zu schützen. Getötete Wölfe erzeugen ein Vakuum, das letztendlich einen Sog für die Ansiedlung neuer Wölfe erzeugt. So besteht auch die Gefahr, dass der Herdenschutz engagierter Weidetierhalter durch zerschossene Rudelstrukturen gefährdet wird.
Lies hat es verstanden, bei den Weidetierhaltern den Eindruck zu erwecken, dass kein Herdenschutz notwendig ist und auch mangelhafter Schutz toleriert wird, weil man einen „Problemwolf“ töten kann. Er zeigt sich sichtlich stolz, durch den Abschuss streng geschützter Kreaturen Handlungsfähigkeit bewiesen zu haben. Diese Handlungsweise ist an Armseligkeit nicht zu überbieten!
In jedem Fall entlässt dieses Vorgehen die Tierhalter langfristig nicht aus der Verantwortung, für den Herdenschutz zu sorgen und degradiert den Jäger zum „Schädlingsbekämpfer“. Wobei der „Schädling“ in diesem Fall ein europaweit streng geschütztes Tier ist.
Fakt ist aber: Die Tötung von Wölfen ist kein Ersatz für Herdenschutzmaßnahmen
Ein flächendeckender Herdenschutz ist erwiesenermaßen das wirksamste Mittel, um Übergriffe auf Nutztiere vorzubeugen. Zudem braucht es endlich eine Weidetierprämie in Niedersachsen, um die für die Landschaftspflege und den Naturschutz so wichtigen Leistungen der Weidetierhalter angemessen zu honorieren.
Mindestens ebenso bemerkenswert ist jedoch, dass sich Jagdscheininhaber als willfährige Helfer bereit erklären, auch streng geschützte Tiere, für die keine direkte Genehmigung vorliegen, zu schießen. Streng geschützte Tiere ohne reale Möglichkeit der Individualisierung und damit auch ohne Zuordnung zum problematischen Verhalten zu töten, stellt das jagdliche Wissen des Jagdscheininhabers in Frage.
Mit dem Erhalt des Jagdscheines entsteht die Verpflichtung zur waidgerechten Jagd. Die Waidgerechtigkeit kann als die Summe der rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten geschriebenen und ungeschriebenen Regeln definiert werden, die bei der Ausübung der Jagd als „Waidmännische Pflichten“ zu beachten sind.
Dazu hat sich der Deutsche Jagdverband eindeutig positioniert1:
„Würde z.B. Wild beschossen, dass nicht vorher angesprochen wurde (Anmerkung: eindeutig identifiziert), so wäre eine ungeschriebene Regel der Waidgerechtigkeit verletzt, auch wenn das Stück (Anmerkung: das Wildtier) mit einem sauberen Schuss getroffen worden wäre und sich die Erlegung als sachgerecht erwiese. Denn unter dem Tierschutz- bzw. Umweltaspekt ist das Ansprechen unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd“.
Das Töten ohne Betäubung ist nach dem Tierschutzgesetz nur in Ausnahmefällen oder anlässlich der waidgerechten Jagdausübung erlaubt. Im Kommentar zum Tierschutzgesetz (Hirt, Maisack, Moritz, 3. Auflage, Randn. 17 zu § 17) wird zum Begriff der Waidgerechtigkeit ausgeführt: „Die Grundsätze der Waidgerechtigkeit richten sich weniger nach Herkommen und tatsächlicher Verbreitung als vielmehr nach dem sittlichen Gehalt des Jagdrechtes und nach der Natur- und Tierschutzfunktion, die die Jagd heute hat. Die Waidgerechtigkeit muss dem Geist der Gegenwart und dem neuzeitlichen Zug des Jagdwesens zur Vorherrschaft des Natur- und Tierschutzes, die allein die Daseinsberechtigung des Waidwerks in der Jetztzeit zu rechtfertigen vermag, entsprechen.“
Mit dem Abschuss von nicht eindeutig identifizierbaren Wölfen wird die Daseinsberechtigung der Jagd bei derart gravierenden Verstößen gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit in Frage gestellt.
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Andrea Wildhagen
Stellvertretende Vorsitzende
Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
Altenhofstr. 11b, 30890 Barsinghausen
Telefon: 05105 520780
Mobil: 0173 6327162
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Andrea Wildhagen (25.04.2021; 10:56 Uhr)
andrea.wildhagen@tierschutznie…
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Hund will nicht alleine bleiben: Experte weiß, was Sie dagegen machen können (Video)
Manche Hunde sind nicht gerne alleine. Oftmals fangen Sie an zu bellen, kauen Möbel an oder halten Sie vom Gehen ab. Hunde-Experte Martin Rütter erklärt, warum dieses Verhalten nicht einer Trennungsangst zuzuschreiben ist und was Sie dagegen tun können. …
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FOCUS Online – 25.04.2021; 08:30 Uhr
www.focus.de/wissen/natur/hund…
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Kampagne “Tönnies tötet” | Stellenausschreibung | Doku-Tipp “Seaspiracy”
Deutsches Tierschutzbüro e.V. – Newsletter vom 21.04.2021
Wie Du sicherlich mitbekommen hast, haben wir 2020 die Corona-bedingte, vorübergehende Schließung des Tönnies-Schlachthofs zum Anlass genommen, um hinter die Kulissen von Zulieferbetrieben von Tönnies zu schauen. Insgesamt haben wir in 5 Schweinemastbetrieben erschreckende Zustände dokumentiert und an die Öffentlichkeit gebracht. Die Medienreichweite war enorm, auch dank unseren 3 medienwirksamen Aktionen vor Schlachthöfen. Alles rund um die Kampagne erfährst Du jetzt auf unserer neuen Übersichtsseite.
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Lesen Sie bitte den vollständigen Newsletter online unter:
www.tierschutzbuero.de/nlarchi…
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Deutsches Tierschutzbüro e.V. (25.04.2021; 01:15 Uhr)
keine-antwort@tierschutzbuero….
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Bundesregierung startet Programm zur Bewilligung von Coronahilfen für Tierheime
Das Bundesumweltministerium stellt finanzielle Mittel zur Leistung von Corona-Hilfen an Tierheime bereit. Ab Ende kommender Woche können entsprechende Förderanträge gestellt werden. Denn die Corona-Pandemie stellt auch die Tierschutzvereine in Deutschland in einem bislang noch nicht abzusehenden Ausmaß vor große finanzielle Probleme. In vielen Fällen fallen Spenden weg und können Vereinsaktivitäten nicht durchgeführt werden, mit denen normalerweise Spenden gewonnen werden. Auch die fehlenden Vermittlungsmöglichkeiten für Tiere und der dadurch erhöhte Betreuungsbedarf während des Lockdowns sind für viele Vereine schwer zu bewältigen.
Der Bundestag hat im Dezember 2020 daher eine Förderung für die Tierheime beschlossen. Um die Situation in den Tierheimen zu verbessern und das Tierwohl zu sichern, wurden im Haushalt 2021 des Bundesumweltministeriums Mittel in Höhe von 5 Mio. € veranschlagt. Die dafür notwendige Förderrichtlinie ist jetzt in Kraft getreten. Allen Tierschutzvereinen, die Träger von Tierheimen sind, kann auf Antrag ein einmaliger Betriebskostenzuschuss von 7.500 € gewährt werden. Dieser soll helfen, Corona-bedingte Mindereinnahmen oder Mehrausgaben abzufedern.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Ich habe mich sehr gefreut, dass der Bundestag hier tätig geworden ist, denn die vom Ehrenamt getragenen Tierheime erfüllen eine enorm wichtige gesellschaftliche Aufgabe, und das unter extrem erschwerten Bedingungen. Die Fördermittel werden hoffentlich helfen, die schwierige Zeit zu überstehen“.
Antragsberechtigt sind alle in Deutschland tätigen privatrechtlich organisierten Träger von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen, die gemeinnützig tätig sind und über einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes verfügen. Die Antragsberechtigten müssen bei Antragstellung nachvollziehbar die Corona-bedingten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen und daraus resultierende Finanzierungsdefizite in Höhe von mindestens 7.500 Euro im Zeitraum vom 01. April 2020 bis zum 31. März 2021 darlegen.
Die Anträge sowie die wenigen erforderlichen Anlagen sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse ptoutline.eu/app/tierheime beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen. Die Freischaltung der Internetseite erfolgt am 23.04.2021 für einen Zeitraum von 4 Wochen.
Die Förderrichtlinie finden Sie unter www.bmu.de/GE943
www.bmu.de/gesetz/bekanntmachu…
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baltini@gmx.de (24.04.2021; 17:20 Uhr)
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Veröffentlichungen von Dr. Helmut F. Kaplan:
www.tierrechte-kaplan.org/
AKT – AKTION KONSEQUENTER TIERSCHUTZ (Peter H. Arras):
www.akt-mitweltethik.de/
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Veröffentlicht von „der fellbeißer“© ( www.fellbeisser.net/news/ ) am 25.04.2021
twitter.com/fellbeisser